Die Regeln zum Aufstellen von Absetzcontainern

 

1. Das Aufstellen von Containern auf öffentlichen Plätzen

Als unser Auftraggeber haben Sie die Pflicht, vor Beauftragung zur Containergestellung alle notwendigen behördlichen Genehmigungen einzuholen.

Sobald der Container auf öffentlichen Plätzen abgestellt wird, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Zuständig ist die Kommune, in welcher der Container aufgestellt werden soll.

Daher prüfen Sie bitte rechtzeitig ob eine Sondernutzungserlaubnis notwendig ist.

2. Die eingesetzten Fahrzeuge

Unsere Absetzkipper können Container in der Größe von 1,5 bis 15 m3  transportieren. Diese Container können bei der Anlieferung bzw. beim Abholen ausschließlich nach hinten Abgesetzt bzw. aufgenommen werden.

Daher müssen Sie für ausreichend Platz von mindestens 12m (Lkw, Container und rangieren) sorgen.

Damit der Lkw sich beim Abholen der Container abstützen kann, müssen die im Heck des Fahrzeugs befindlichen Stützen ausgefahren werden. Hier ist unbedingt schon bei der Gestellung des Containers auf einen geeigneten Untergrund zu achten.

3. Einfahrten und Zufahrten

Da Fahrzeuggewichte von bis zu 24 t erreicht werden können, ist es unbedingt notwendig die Befahrbarkeit Ihres Grundstückes und der Zufahrtswege zu gewährleisten. Für das Befahren von Privatwegen bzw. Privatgrundstücken müssen Sie als unser Auftraggeber vor Auftragserteilung die entsprechenden Erlaubnisse des jeweiligen Berechtigten einholen.