Abfallexikon

Asbesthaltige Baustoffe

Bei der Entsorgung von Asbest sind folgende Punkte zu berücksichtigen.
Die asbesthaltigen Abfälle müssen in einem so genannten Plattensack verpackt werden, dieser muss vor der Entsorgung verschlossen werden.
Plattensackgrößen:
” Desa Plattensack 320 x 125 x 30 cm geeignet für z.B.: 10 große Dachplatten
” Desa Big-Bag 90 x 90 x 110 cm für kleinere Asbestabfälle wie z.B.: Wandverkleidungen
Beide Sacktypen können sie bei uns erwerben.

Achtung:

Asbesthaltige Baustoffe, die nicht in Säcken verpackt und verschlossen sind können von uns nicht entsorgt werden.

Geeignete Containergrößen:

Zur Asbest Entsorgung können Container der Größen 5,5 m3, 7,0 m3 10,0 m3 und 15,0 m3 bereitgestellt werden.


Baumischabfall

Baumischabfall ist ein bei Baumaßnahmen anfallendes Gemisch aus mineralischen und nicht mineralischen Stoffen.
Bis auf Sonderabfälle wie z.B.: flüssige Farben und Lacke, Autobatterien oder Kühlschränke können alle Abfälle zusammen im Baumischabfall entsorgt werden.

Achtung:

Um jedoch die Entsorgungskosten gering zu halten, sollte der Kunde versuchen seine Abfälle so gut wie möglich zu trennen, um unnötige Kosten bei der Entsorgung zu vermeiden. Hierbei beraten wir Sie gerne individuell.

Geeignete Containergrößen:

Zur Baumischabfall Entsorgung können Container der Größe 3,0 m3, 4,0 m3, 5,5 m3, 7,0 m3, 10,0 m3 und 15 m3 bereitgestellt werden.


Bauschutt

Bauschutt ist ein Gemisch aus verschiedenen mineralischen Werkstoffen (z.B.: Ziegelschutt, Fliesen und Keramik).
In den Bauschutt dürfen kein:

Abfall (Kunststoffe, Folien, usw.)
Holz
Bimsstein
Porenbeton
Rigips
Grünabfall

Achtung:

Faserzement oder Reste von Faserzement (z.B.: Kunstschiefer) sind kein Bauschutt und dürfen auch nicht in den Bauschuttcontainer, da sonst die Entsorgungskosten deutlich steigen.

Geeignete Containergrößen:

Zur Bauschutt Entsorgung können Container der Größe 1,5 m3, 2,0 m3, 4,0 m3, 5,5 m3 und 7 m3 gestellt werden.


Bau- und Abbruchholz

Bau- und Abbruchholz ist ein Gemisch aus Holz unterschiedlicher Herkunft, es kann sich um Möbel- und auch Bauholz handeln.

In die Mulde dürfen kein:

Abfall (Kunststoffe, Folien, usw.)
Polstermöbel
Mineralien
Holz aus Baumpflege Maßnahmen

Scharniere, Beschläge und Schrauben müssen nicht entfernt werden.

Achtung:

Um Probleme bei der Entsorgung zu vermeiden, dürfen in den Holzcontainer keine Jägerzäune und Bahnschwellen, diese müssen auf Grund ihrer Behandlung gesondert entsorgt werden.

Geeignete Containergrößen:

Zur Altholz Entsorgung können Container der Größen 3,0 m3, 4,0 m3, 5,5 m3, 7,0 m3; 10 m3 und 15 m3 bereitgestellt werden.


Bodenaushub

Der Bodenaushub wird grundsätzlich bis auf einige Ausnahmen in zwei Gruppen unterteilt:

1. Boden ohne Steine
2. Boden mit Steine (auch kleine Steine)

In den Boden dürfen keine Fremdstoffe wie z.B.:

Abfall (Kunststoffe, Folien, usw.)
Holz (Zaunpfähle usw.)
Grünschnitt

Achtung:

Boden mit viel Grasnarbe oder dicken Wurzeln durchzogen ist kein herkömmlicher Boden, da dieser nur bedingt verwertbar ist und daher gesondert entsorgt werden muss.

Geeignete Containergrößen:

Zur Boden Entsorgung können Container der Größen 1,5 m3, 4,0 m3, 5,5 m3 und 7,0 m3 bereitgestellt werden.


Garten und Parkabfälle

Grünschnitt ist ein Gemisch aus verschiedenen kompostierbaren Materialien organischer Herkunft.

In die Grünschnitt dürfen kein:

Abfall (Kunststoffe, Folien, usw.)
Holz (Zaunpfähle usw.)
Mineralien

Achtung:

Baumwurzeln und Baumstämme mit einem Durchmesser von mehr als 20 cm Durchmesser, müssen aber bei der Container Bestellung unbedingt mit angemeldet werden, um Mehrkosten zu vermeiden.
Boden und Boden mit Grasnarbe gehören nicht zum Grünschnitt.

Geeignete Containergrößen:

Zur Grünschnitt Entsorgung können Container der Größen 3,0 m3, 4,0 m3, 5,5 m3, 7,0 m3; 10 m3 und 15 m3 bereitgestellt werden.


Gipshaltige Baustoffe

Gipshaltige Baustoffe fallen häufig auf Baustellen an, auf denen Ytong, Rigips, Bims usw. verarbeitet wurden. Gipshaltige Baustoffe können auf Grund ihrer chemischen Eigenschaften im Straßenbau nicht wieder verwendet werden und dürfen deshalb nicht in den Bauschutt.

Achtung:

Reste von Ständerwerk, Dämmung, Folie, Holz usw. dürfen nicht mit den gipshaltigen Baustoffen entsorgt werden, um die Entsorgungskosten gering zu halten.

Geeignete Containergrößen:

Zur Bauschutt Entsorgung können Container der Größe 1,5 m3, 2,0 m3, 4,0 m3, 5,5 m3 und 7 m3 gestellt werden.


Sperrmüll

Sperrmüll ist ein bei Wohnungsentrümpelungen und -auflösungen anfallendes Gemisch aus Wertstoffen unterschiedlichster Herkunft.

Achtung:

Bis auf Sonderabfälle wie z.B.: flüssige Farben und Lacke, Autobatterien oder Kühlschränke können alle Abfälle zusammen im Sperrmüll entsorgt werden.

Geeignete Containergrößen:

Zur Sperrmüll Entsorgung können Container der Größe
3,0 m3, 4,0 m3, 5,5 m3, 7,0 m3, 10,0 m3 und 15 m3 bereitgestellt werden.